YACHT
· 14.02.2026
Liebe Leserinnen und Leser,
das jüngste Urteil zur Kurtaxe hat vielerorts die Wogen in der Segelszene hochschlagen lassen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte einen Passus in der Kressbronner Kurtaxe-Satzung abgesegnet, wonach nun auch Mieter von Dauerliegeplätzen zur Kasse gebeten werden dürfen, die ihren Wohnsitz nicht in Kressbronn haben. Wir hatten auf yacht.de darüber berichtet.
Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit. Ursprünglich hatte die Gemeindeverwaltung rund 200 Euro jährlich von den betroffenen Bootseignern abkassieren wollen. Dagegen klagten Vereine, Hafenbetreiber und betroffene Eigner. Am Ende hat sich ihr Engagement zumindest insofern ausgezahlt, als dass die Kurtaxe nun „nur“ noch knapp 60 Euro pro Jahr betragen darf.
Doch auch diese 60 Euro, selbst wenn sie den Betroffenen kaum weh tun werden, sind zu viel!
Bootsbesitzer gehören von der Kurtaxe ausgenommen, weil sie die typische Kur‑Infrastruktur kaum nutzen. Zudem zahlen sie bereits ohnehin schon meist hohe Liegegebühren. Zusätzliche Abgaben wie eine Kurtaxe wirken da in Hinsicht auf die touristische Förderung einer Region kontraproduktiv. Sprich, sie schrecken ab. Und zwar nicht nur Dauerlieger, sondern auch Tagesgäste, die einen Hafen nur für ein oder zwei Übernachtungen ansteuern.
Besonders deutlich wird das an Beispielen von Rügen und vom Bodensee, wo teils Doppelbelastungen und rechtlich fragwürdige Gleichsetzungen von Dauerliegern mit klassischen Übernachtungsgästen zu Unmut führen.
Die Kurtaxe ist grundsätzlich als zweckgebundene Abgabe für touristische Leistungen gedacht: Strandreinigung, Promenaden, Kurkonzerte, Tourist-Information, örtliche Verkehrsmittel. Sie knüpft in den Satzungen in der Regel daran an, dass jemand als „Übernachtungsgast“ in einer Gemeinde auftritt – klassischerweise also im Hotel, in der Ferienwohnung oder auf dem Campingplatz.
Der typische Fahrtensegler passt in dieses Schema nur sehr eingeschränkt. Er verbringt den Großteil des Tages auf dem Wasser, nicht im Ort. Er nutzt meist nur die Infrastruktur des Hafens (Sanitäranlagen, Hafenrestaurant, eventuell einen Brötchenservice), was aber bereits über die Liegegebühren mitfinanziert wird. Und er bleibt häufig nur eine Nacht und reist früh weiter, ohne Kureinrichtungen, Veranstaltungen oder Strände in nennenswertem Umfang aufzusuchen.
Kurz gesagt: Segler werden wie klassische Touristen behandelt, obwohl ihr Nutzungsprofil eher dem eines Transit-Gastes entspricht, der das Revier als Durchgangsraum erlebt und die Gemeindeangebote allenfalls punktuell nutzt.
Auf Rügen zeigt sich exemplarisch, wie unsachgerecht Kurtaxe-Regeln für Wassersportler zudem wirken können. In mehreren Häfen müssen Segler, die abends ankommen und morgens wieder ablegen, eine Kurtaxe für zwei volle Tage bezahlen – für Anreise- und Abreisetag. Das führt dazu, dass eine vierköpfige Familie zusätzlich zu Liegegebühren von rund 20 Euro pro Nacht noch einmal gut 20 Euro Kurtaxe zahlt, obwohl sie im Grunde nur einen Abend im Hafen verbringt.
Besonders problematisch ist die Mehrfachbelastung: Wer an einem Tag morgens den einen Hafen verlässt und abends einen anderen auf Rügen anläuft, kann hier wie dort zur Kasse gebeten werden – obwohl der ganze Tag auf dem Wasser verbracht wurde. Zwar gibt es für einige Ostseebäder (Sellin, Baabe, Göhren, Mönchgut) mittlerweile eine gegenseitige Anerkennung der Kurtaxe, doch diese Regelung gilt nicht inselweit.
Hafenbetreiber in Rügen verweisen sogar darauf, dass die Kurtaxe in manchen Fällen höher ist als die Liegegebühr. Und dass Gastanläufe – insbesondere von Booten mit mehreren Personen – rückläufig sind. Zudem sei der Verwaltungsaufwand für die Häfen enorm, weil Daten jedes einzelnen Gastes erfasst werden müssen.
Die Folge: Segler weichen auf Häfen mit moderateren oder klareren Regeln aus. Am Ende verlieren sowohl die Häfen als auch die touristische Destination als Ganzes Einnahmen.
Am Bodensee zeigt Kressbronn eine andere Facette des Problems: Dort wurde die Kurtaxe ausdrücklich auf Dauerliegeplätze auswärtiger Eigner ausgeweitet. Sie zahlen fortan auch dann, wenn sie sich selbst gar nicht als Touristen verstehen.
Nach einem langwierigen Normenkontrollverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wie erwähnt entschieden, dass die Erhebung einer Kurtaxe für Bootsliegeplätze grundsätzlich zulässig ist. Zunächst wurde dabei allerdings klargestellt, dass eine pauschale Belastung von Booten mit der Annahme von zwei Personen und 30 Nutzungstagen überzogen ist; vertretbar sei nur eine pauschale Annahme von 15 Tagen, was die Gemeinde später in einer geänderten Satzung umgesetzt hat.
Gerade bei Dauerliegern zeigt sich damit eine grundsätzliche Schieflage: Sie investieren bereits erheblich in Liegegebühren, Wartung, lokale Dienstleistungen – und sollen zusätzlich eine touristische Abgabe tragen, ohne tatsächlich als klassische Kur- oder Urlaubsgäste aufzutreten. Der Unmut darüber ist groß. In den sozialen Netzwerken wird die Kurtaxe als „Abzocke“, „moderne Form staatlicher Wegelagerei“ und „überbordende Bürokratie“ bezeichnet.
Fürsprecher gibt es, aber nur sehr wenige. Ihre Argumente: Spezielle Tourismusabgaben gebe es auch anderswo in der Welt. Sich über nicht mal 60 Euro im Jahr aufzuregen lohne nicht. Oder auch: Kurtaxe zu entrichten sei ein Zeichen der Solidarität.
Ich kann und will diesen Argumenten nicht folgen. Allein, dass jede Gemeinde andere Regeln erlässt, ist weder der breiten Öffentlichkeit, geschweige denn den konkret Betroffenen vermittelbar. Höchste Zeit, dass der Gesetzgeber diesem Treiben allzu ambitionierter Stadtkämmerer Einhalt gebietet.
Momentan ist leider das Gegenteil der Fall: Mit dem Gerichtsurteil im Rücken wollen am Bodensee bald weitere Gemeinden mit der Kurtaxe Kasse auch in den Häfen machen.
Pascal Schürmann
YACHT-Textchef
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